Energie- und MINERGIE-Nachweis

Nachweise, die aus der Planung kommen

Energienachweise sind kein Formularausfüllen. Wer sie aus der laufenden Planung heraus erstellt, erkennt früh, wo ein Projekt an eine Grenze stösst — und kann noch reagieren.

Schulhausprojekt mit Energienachweis von Giovanoli Gebäudetechnik

Welche Nachweise wir erstellen

  • Energetischer Massnahmennachweis für das Baubewilligungsverfahren nach den kantonalen Energievorschriften
  • Nachweis des Heizwärmebedarfs nach SIA 380/1
  • Nachweis für Lüftung und Klimatisierung nach SIA 382/1 und SIA 382/2, wo gefordert
  • MINERGIE-Nachweise für die Zertifizierung, inklusive der zugehörigen Nachweise zur Gebäudetechnik
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, bei Bedarf mit dynamischer Simulation unterlegt
  • Eigenstromnachweise und Abstimmung mit der Photovoltaikplanung, wo die Vorschriften dies verlangen

Der Vorteil aus einer Hand

Wenn Nachweis und Planung getrennt laufen, entsteht doppelte Arbeit — und im schlechten Fall ein Nachweis, der zur Planung nicht passt. Wir arbeiten mit denselben Daten, die auch der Dimensionierung zugrunde liegen: Geometrie, Aufbauten, Nutzung, Klimadaten.

Früh statt zuletzt

Wir prüfen die Anforderungen bereits im Vorprojekt. Zeigt sich eine Lücke, lässt sie sich mit Dämmung, Verglasung oder Anlagenkonzept noch schliessen — später wird es teuer.

Keine doppelte Erfassung

Geometrie und Bauteilaufbauten übernehmen wir aus dem Planungsmodell. Das spart Aufwand und schliesst Abweichungen zwischen Nachweis und Ausführung aus.

Varianten durchgerechnet

Ob sich eine bessere Hülle oder eine effizientere Anlage mehr lohnt, lässt sich rechnen. Wir zeigen die Wege auf, die zum Ziel führen.

Behördenfertig

Wir liefern die Unterlagen in der Form, die die zuständige Stelle erwartet, und beantworten Rückfragen im Bewilligungsverfahren.

Kantonale Unterschiede Die energetischen Anforderungen sind kantonal geregelt und beruhen auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Formulare, Grenzwerte und Verfahren unterscheiden sich deshalb von Kanton zu Kanton. Wir klären die massgebenden Vorgaben zu Beginn ab.

Häufige Fragen

Wann muss der Energienachweis vorliegen?

In der Regel mit dem Baugesuch. Je nach Kanton und Projekt sind einzelne Nachweise auch erst zur Baufreigabe oder nach Fertigstellung einzureichen. Wir klären den Ablauf für Ihren Standort ab.

Können Sie einen Nachweis für ein fremdgeplantes Projekt erstellen?

Ja. Wir brauchen dazu die Architekturpläne, die Bauteilaufbauten und die Angaben zur geplanten Gebäudetechnik. Fehlen Angaben, treffen wir Annahmen und weisen sie aus.

Lohnt sich MINERGIE?

Das ist eine Abwägung zwischen Mehrkosten, Fördermöglichkeiten, Vermarktbarkeit und Betriebskosten. Wir rechnen den konkreten Fall durch, statt eine allgemeine Empfehlung abzugeben.

Was passiert, wenn der Nachweis nicht aufgeht?

Dann zeigen wir die Wege auf, die ihn erfüllen — bessere Hülle, andere Wärmeerzeugung, Eigenstromproduktion oder eine Kombination. Genau deshalb prüfen wir so früh wie möglich.

Ihr Projekt besprechen

Ein kurzes Gespräch genügt, um den Rahmen abzustecken — Umfang, Termine und Honorar. Wir melden uns in der Regel innert eines Arbeitstags.

Anfrage senden oder 081 377 80 80